07-Kennzeichen
Das 07-Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen und kann daher für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings gelten für dieses Kennzeichen besondere Einschränkungen, so dass die Automobile nur unter bestimmten Voraussetzungen im Straßenverkehr bewegt werden dürfen:
- bei Probefahrten
- für Fahrten von und zu der Teilnahme von Oldtimer-Veranstaltungen
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung (Werkstattfahrten)
- Überführungsfahren
- Prüfungs- und Instandhaltungsfahrten
Alle Fahrten müssen in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden.
Für das Kennzeichen wird eine Pauschalsteuer fällig. Der Steuersatz des 07-Kennzeichens beträgt 191 Euro im Jahr für PKW und LKW und 46 Euro im Jahr für Zweiräder.