Vollabnahme, §21-Gutachten
Wenn Fahrzeuge aus dem Ausland in Deutschland zugelassen werden sollen, gilt das §21-Gutachten. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger muss ein Gutachten anfertigen, aufgrund dessen die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis in Form des Fahrzeugbriefs ausstellt.