Car Range Automobile GmbH
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Vollabnahme, §21-Gutachten

Wenn Fahrzeuge aus dem Ausland in Deutschland zugelassen werden sollen, gilt das §21-Gutachten. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger muss ein Gutachten anfertigen, aufgrund dessen die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis in Form des Fahrzeugbriefs ausstellt.

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