Car Range Automobile GmbH
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Zollabfertigung

Liebhaberstücke zu importieren lohnt sich häufig auch finanziell – doch nur, wenn man sich wie Car Range mit der Zollabfertigung auskennt.

Aus EU-Ländern erfolgt ein Import von Oldtimern, Klassikern, Youngtimern und anderen Sportfahrzeugen problemlos. Die EU gilt als länderübergreifender Wirtschaftsraum, weshalb Einfuhrumsatzsteuer und auch Zollgebühren entfallen.

Doch auch ein Import aus Übersee kann mit unserer Hilfe stressfrei und problemlos abgewickelt werden. Gerade der günstige Dollarkurs und die hervorragende Verarbeitung von Oldtimern locken viele Kunden. Für importierte Fahrzeuge müssen in Deutschland 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und 10 Prozent Zollgebühren gezahlt werden.

Trotzdem müssen Liebhaber von Oldtimern nicht auf Fahrzeuge aus Übersee verzichten. Handelt es sich bei dem Automobil um ein Sammlerstück von geschichtlichem Wert, fallen die Steuern deutlich geringer aus. Bei den so genannten 9705-Importen entfallen die Zölle und es gilt ein verminderter Steuersatz von sieben Prozent.

Als Sammlerstücke gelten Automobile, die nicht mehr in ihrem ursprünglichen Verwendungszweck als reines Transportmittel genutzt werden. Sie müssen von geschichtlichem Wert sein und aus einer nicht mehr hergestellten Modellreihe stammen.

Darüber hinaus muss das Sammlerstück Gegenstand eines Spezialhandels sein. Darunter fallen Käufe von Privatpersonen, von spezialisierten Händlern oder Automobile, die bei Auktionen erworben wurden. Die Oldtimer müssen müssen sich in einem originalem oder originaltreuem restaurierten Zustand befinden. Alles in allem ist die Zollabfertigung von Oldtimern eine sehr komplexe Angelegenheit.

Wir kennen uns aus mit Sammlerstücken und kümmern uns für Sie um die komplizierte Zollabfertigung. 

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